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EIP-Projekt · Hessen · 2017 – 2019

Teilmobile Schlachtung von Rindern.

Europäisches Innovationspartnerschafts-Projekt (EIP) „Entflechtung des Schlachtverfahrens für Rinder“ der Operationellen Gruppe „Extrawurst“ in Hessen.

Projektbeteiligte in Gummistiefeln auf einem Hof
Operationelle Gruppe „Extrawurst“

01Auf einen Blick

Herausforderung, Ziel, Innovation, Ergebnis.

Herausforderungen

  • Lebendtiertransporte vermeiden
  • Metzgereien geben die Rinderschlachtung auf, mittelständische Schlachtunternehmen schließen
  • Steigende Anforderungen an Transparenz bei Tierschutz, Prozessqualität und Herkunft

Ziele

Eine Schlachtung für Rinder, die nicht ganzjährig im Freien leben – für sie gilt die Weideschlachtung nach § 12 der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung nicht. Die Schlachtung führt das Schlachtunternehmen durch, räumlich und zeitlich entkoppelt und unter Einhaltung der Tierschutz-Schlachtverordnung (EG) Nr. 1099/2009 und der EU-Hygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004.

Innovation

Eine teilmobile, EU-zugelassene Schlachteinheit: Die ersten Schlachtschritte erfolgen auf dem Haltungsbetrieb, der Schlachtkörper wird für alle weiteren Schritte ins Schlachtunternehmen gebracht.

  • Stressarme Schlachtung
  • Mehr Tierwohl, Arbeitsschutz und Fleischqualität
  • Regionale Schlachtunternehmen erhalten – durch zusätzliche Dienstleistungen

Ergebnisse

  • Leitlinie „Teilmobile Schlachtung von Rindern“ als Standardarbeitsanweisung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 – PDF
  • Technische Entwicklung einer Schlachteinheit mit EU-Zulassung für mehrere Schlachtunternehmen
  • Probeschlachtungen und Überführung des Verfahrens in eine dauerhafte, rechtskonforme Praxis
Schlachtanhänger und Fixierstand auf dem HofÜbergabe der Zulassung vor dem SchlachtanhängerProjektbeteiligte auf dem HofFixierstand im StallBlick in den SchlachtanhängerRind am FixierstandRind im FixierstandArbeit am FixierstandFixierstand mit Schlachtanhänger

02Hintergrund

Es gibt viele Gründe, Lebendtier­transporte zu vermeiden.

Ein gutes Leben bis zum Ende

Die nationale Verordnung zur Umsetzung der EU-Tierschutz-Schlachtverordnung besagt, dass „Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten [sind], dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden“. Die Realität ist von diesen Vorgaben weit entfernt. Die letzte Phase des häufig kurzen Lebens der Tiere ist von Stress und Furcht geprägt: die Trennung von der Herde und dem vertrauten Umfeld, der Weg zum Schlachter, das Warten in den Warteställen unter Futterentzug, das Eintreiben und Fixieren in der Tötungsfalle – all diese „prämortalen Belastungszustände“ bedeuten für die Tiere, kurz gesagt, Stress.

Tierschutz und optimale Wertschöpfung

Genau das wollen viele Landwirte vermeiden – nicht nur aus Gründen des Tierschutzes, sondern auch, um mit ihren Tieren eine optimale Wertschöpfung, also Fleischqualität, zu erzielen. Entscheidenden Einfluss auf die Fleischqualität haben prämortale wie postmortale Prozesse.

Die prämortalen Einflussfaktoren umfassen nicht nur Genetik, Fütterung und Haltung, sondern auch das Töten – vor allem das gesamte Handling: Trennung von der Herde, Verladen, Transport, Entladen, Zuführung zur Betäubung, Betäubung und Tötung. Das erfordert einen achtsamen, professionellen Umgang mit qualifizierten verhaltensbiologischen Grundkenntnissen. Die Zusammenhänge von prämortalem Stress und verminderter Schlachtkörper- und damit Fleischqualität sind inzwischen gut erforscht.

Die postmortalen Einflussfaktoren umfassen Reifeprozess, Hygiene, Temperatur, Luftfeuchte sowie Zerlegung und Zuschnitt. Prämortaler Stress kann sie beeinträchtigen: Stressbedingt gelangen mehr Erreger durch die Darmpassage, die Reifung des Rindfleisches verzögert sich, die Reifung der Rohwurst wird riskanter.

Verbraucher wollen Tierschutz und hohe Fleischqualität

Mit einem sich wandelnden Verbraucherbewusstsein rückt die Prozessqualität in den Fokus. Immer mehr Menschen beurteilen Fleisch nicht allein nach seiner Beschaffenheit – das Wissen um Herkunft und einen möglichst tiergerechten, ethischen Erzeugungsprozess bestimmt den Genusswert maßgeblich mit. Für ein wirklich „gutes Stück Fleisch“ gilt es, den Tieren ein gutes Leben zuzugestehen, Betäubung und Tötung ohne Stress und Angst durchzuführen und die Reifung so zu gestalten, dass die Qualität erhalten bleibt.

Arbeitsschutz und neue Angebote für Schlachtunternehmen

Auf den Transporthänger lassen sich Rinder im eigenen Betrieb oft noch vergleichsweise leicht treiben. Das Abladen an der Schlachtstätte wird dagegen für Mensch und Tier oft zur Qual: Vereinzelt, verängstigt oder bockig, mit fremden Gerüchen konfrontiert, soll das Rind in die meist als dunkle Sackgasse gebaute Fixier- und Betäubungsbox. Gerade in handwerklichen Schlachtbetrieben kann das gefährlich sein – immer mehr Metzgereien verzichten auch deshalb (oder weil der Raum für die geforderte Fixiereinheit fehlt) auf das Schlachten von Großvieh. Die Anlieferung des getöteten Tieres böte ihnen eine neue Perspektive, wieder selbst zu schlachten und regional erzeugtes Fleisch zu vermarkten.

03Das EIP-Projekt „Innovative Schlachtverfahren“

Wie wäre es, wenn der Schlachter zum Rind käme?

Rindern – und möglichst allen Nutztieren – den Transport zu immer weiter entfernten Schlachtstätten zu ersparen, hätte viele Vorteile. Eine eigene Schlachtstätte auf dem Betrieb ist teuer. Die EU-Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs schreibt jedoch vor, dass Schlachttiere lebend in einen EU-zugelassenen Schlachtbetrieb gebracht werden. Ausnahmen gibt es nur für Farmwild und Bisons, für Not- und Hausschlachtungen und in Deutschland für die Weideschlachtung ganzjährig im Freien lebender Rinder.

Doch was ist mit Rindern, die neben der Weide auch zeitweise im Stall stehen? Mit diesen Fragen hat sich die Operationelle Gruppe „Extrawurst“ im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) befasst: Landwirte, Schlachter, Anlagenbauer und eine Veterinärin haben eine teilmobile Schlachteinheit entwickelt.

Das Projekt wurde 2017 genehmigt und lief bis September 2019. Mit zwei Schlachtunternehmen und zwei landwirtschaftlichen Betrieben in Nord- und Südhessen erhielten wir nach einem langen Prozess mit den Überwachungs- und Zulassungsbehörden Ende 2018 die vorläufigen Zulassungen, führten Probeschlachtungen durch, verbesserten die Technik (Hänger, Fixierstand, Schragen) und entwickelten die Leitlinie.

Was wir wollten

  • Eine mobile Schlachteinheit technisch entwickeln
  • Die EU-Zulassung dieser Einheit für beide beteiligten Schlachtunternehmen erreichen und Probeschlachtungen durchführen
  • Gemeinsam mit den Veterinärbehörden eine Leitlinie „Teilmobiles Schlachten“ erarbeiten, die zugleich als Standardarbeitsanweisung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 gilt – und die Akzeptanz des Verfahrens möglichst bundesweit erleichtert

Mitglieder der Operationellen Gruppe

Fünf landwirtschaftliche Betriebe · Schlachtbetriebe Rohde und Hofmann · Innovative Schlachtsysteme ISS · Schlachtanlagenbau Ochs · Handwerkliche Fleischerfachberatung Lindauer · Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (vlhf) · Vereinigung Hessischer Direktvermarkter (VHD)

Assoziierte Partner

Gerty-Strohm-Stiftung · Universität Kassel · zwei Vertreter von Veterinärbehörden · Kreisbauernverband Werra-Meißner · Öko-Modellregion Nordhessen · Bioland-Landesverband Hessen e.V.

Lead-Partner ist das Büro für Agrar- und Regionalentwicklung / Die Landforscher in Kassel, das das Projekt gemeinsam mit dem vlhf beantragt und durchgeführt hat.

04So funktioniert es

Teilmobile Schlachtung in sechs Schritten.

Der Schlachter kommt zum Rind und führt dort nur die ersten Schritte durch – Fixieren, Betäuben, Entbluten. Alles Weitere geschieht im stationären Teil seines Unternehmens. Für das Tier entfallen Transport und Schlachtraum, die wesentlichen Stressfaktoren. Andere technische Lösungen sind möglich.

  1. Blickkontakt zur Herde

    Das Tier soll beim Separieren und Fixieren Blickkontakt zu seiner Herde behalten.

    Der Betrieb hält einen Fixierstand vor, der sowohl als Behandlungs- als auch als Betäubungsstand geeignet ist. Die Tiere kennen ihn von Behandlungen (z. B. Ohrmarken einziehen, Blutentnahme). Im besten Fall steht er so, dass das fixierte Tier die Herde sehen kann. Nach dem Bolzenschuss muss er sich so schnell öffnen lassen, dass das Tier unverzüglich herausgezogen werden kann.

  2. Sauberer Untergrund

    Das Tier soll nicht mit Schmutz am Boden in Kontakt kommen – eine hygienische Schlachtung gelingt mit sauberen Tieren leichter.

    Fixiereinheit und Schlachtmobil stehen auf befestigten Flächen wie einer betonierten Futtertenne oder Hoffläche, die sich mit Besen und Wasser reinigen lassen. Das Schlachttier wird gegebenenfalls mit zwei bis drei Begleittieren im Treibwagen zugeführt. Bei unbefestigtem Boden werden Platten ausgelegt.

  3. Ein Raum des Schlachthofs

    Der mobile Schlachtanhänger muss weitgehend die Anforderungen an Schlachtbetriebe erfüllen – mit Wänden, Decke und Boden.

    Darauf haben sich die obersten Veterinärbehörden im Mai 2017 geeinigt. Im Freien, am Frontlader hängend, darf nicht entblutet werden – das bleibt der Weideschlachtung vorbehalten.

  4. Entblutung binnen 60 Sekunden

    Das betäubte Tier wird schnellstens in den Schlachtanhänger verbracht.

    So erfolgt der Entblutestich innerhalb der gesetzlichen Frist von 60 Sekunden – und das Verfahren erfüllt die Vorgabe, dass das Tier lebend in den Schlachthof verbracht werden muss.

  5. Hygiene an Bord

    Der Hänger braucht eine Blutauffangvorrichtung und eine Hygieneeinheit.

    Das Blut lässt sich im Schlachtbetrieb einfach entsorgen. Dazu kommen Waschbecken, warmes Wasser, Papierhandtücher, Desinfektions- und Seifenspender sowie eine hygienische Aufnahme für zwei Messer (z. B. ein Messerkorb an der Seitenwand).

  6. Annahme im Schlachtbetrieb

    Die weitere Bearbeitung erfolgt im stationären Teil des Schlachtunternehmens.

    Wie die Annahme abläuft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Technische Zeichnung: Schlachtanhänger mit Fixierstand, Betäubung und Verbringen des Tieres in den Anhänger

05Technik

Fixierstand, Hänger, Schragen.

Die Zeichnung zeigt die im Projekt entwickelte Lösung: Das Tier wird im Fixierstand betäubt, sofort herausgezogen und innerhalb von 60 Sekunden im geschlossenen Schlachtanhänger entblutet.

Handreichung mit allen Details (PDF)

06Rechtsgrundlagen

Der AFFL-Beschluss und das Hygienepaket.

Der AFFL-Beschluss

Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz vereint die obersten Veterinärbehörden der Länder. 2016 wurde unter Federführung des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg eine Unterarbeitsgruppe „Mobile Schlachtung von Rindern“ eingerichtet. In ihrer 29. Sitzung am 8. und 9. Mai 2018 hielt die AFFL unter anderem fest (TOP 6.7):

  1. Die Zulassung eines Schlachthofes unter einer Zulassungsnummer kann eine mobile Schlachteinheit umfassen, in der lediglich Teile des Schlachtprozesses durchgeführt werden.
  2. Eine eigenständige Zulassung einer mobilen Schlachteinheit ist nur möglich, wenn diese alle Anforderungen an Schlachthöfe nach Anhang III Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 erfüllt.
  3. Auch die tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Geräte und Anlagen zur Fixierung und Betäubung sind zu prüfen und zu bewerten. Sind die Fixiersysteme nicht Bestandteil der mobilen Schlachteinheit, sondern werden vom Tierhalter vorgehalten, muss die Behörde ihre Funktionsfähigkeit vor der ersten Schlachtung prüfen.
  4. Der Schlachtprozess muss grundsätzlich in Räumen eines zugelassenen Schlachthofes stattfinden; in begründeten Einzelfällen kann die Betäubung außerhalb erfolgen. Als Raum gilt die mobile Schlachteinheit, wenn Wände, Decke und Boden zum Zeitpunkt der Schlachtung geschlossen sind.
  5. Die Transportdauer zum ortsfesten Teil des Schlachthofes sollte höchstens 45 Minuten betragen, damit zwischen Tötung und Ausweiden nicht mehr als eine Stunde liegt.

Hygienepaket und Tierschutz-Schlachtverordnung

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – allgemeine Lebensmittelhygiene. Anhang II enthält die Hygienevorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und ist Grundlage der Eigenkontrollen des Schlachtunternehmens (HACCP-Konzept).

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Anhang III Abschnitt I regelt die Anforderungen an Schlachthöfe, unter anderem, dass nur lebende Tiere in den Schlachthof verbracht werden dürfen (Kapitel IV).

Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 – Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Sie ermächtigt die Mitgliedstaaten unter anderem, eigene Vorschriften für mobile Schlachthöfe zu erlassen.

Tier-LMHV – nationale Durchführungsverordnung.

07Orientierung

Was passt für meinen Betrieb?

Landwirtschaftliche Betriebe sind sehr individuell. Lebendtiertransporte zu vermeiden heißt, eingespielte Routinen zu verlassen – auch in der Zusammenarbeit mit Metzgerei oder Schlachtunternehmen. Das Verfahren ist teurer; gelingt es, die Mehrkosten über den Produktpreis hereinzuholen – etwa in der Direktvermarktung –, fallen sie weniger ins Gewicht.

A

Weideschlachtung?

Nur für Betriebe mit ganzjährig im Freien gehaltenen Tieren – optimal für Betriebe, die Naturschutzflächen pflegen. Möchte ich Tiere auf meinem Betrieb töten? Gibt es einen zuverlässigen, erprobten Schützen? Für welche Flächen erhalte ich eine Schießerlaubnis?

B

Teilmobile Schlachtung?

Vor allem für Betriebe mit Mutterkuhhaltung – aber nicht nur. Lässt sich eine mobile Schlachteinheit gut aufstellen? Gibt es eine Fixiereinrichtung, die auch zum Betäuben geeignet ist? Kann das Rind nach dem Zusammenbrechen schnell herausgezogen und binnen 60 Sekunden im Anhänger entblutet werden?

C

Das Schlachtunternehmen

Eine zentrale Voraussetzung für beide Verfahren ist ein kooperierendes Schlachtunternehmen. Wie weit ist es entfernt? Vorgeschrieben sind höchstens eine Stunde beim Weideschuss und 45 Minuten bei teilmobiler Schlachtung. Sieht das Unternehmen auch für sich einen Vorteil in dieser Dienstleistung?

Kontakt

Operationelle Gruppe „Extrawurst“
EIP-Projekt „Innovative Schlachtsysteme“

Lead-Partner: Die Landforscher
Dr. Andrea Fink-Keßler
Tischbeinstraße 112, 34121 Kassel
afk@agrar-regional-buero.de

Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung e.V. (vlhf)
Hans-Jürgen Müller
Steinbergstraße 2, 37216 Witzenhausen
hjm@biofleischhandwerk.de

Logos: Europäische Union (ELER), Land Hessen, EIP-Agri, EPLR Hessen 2014–2020

Gefördert durch das Land Hessen und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Für die Förderung zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – ELER-Verwaltungsbehörde, Referat VII 6, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden · eler@umwelt.hessen.de · eler.hessen.de

Netzwerk unabhängiger Forschungsbüros für Landwirtschaft und ländliche Räume.

info@landforscher.de

BAL

Dr. Karin Jürgens
Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft
Heiligenstädter Str. 2
37130 Gleichen/Bremke

05592 927567
kj@agrarsoziologie.de

BAR

Dr. Andrea Fink-Keßler
Büro für Agrar- und Regionalentwicklung
Tischbeinstraße 112
34121 Kassel

0561 27224
afk@agrar-regional-buero.de

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