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EIP-Projekt · Hessen · 2017 – 2019
Europäisches Innovationspartnerschafts-Projekt (EIP) „Entflechtung des Schlachtverfahrens für Rinder“ der Operationellen Gruppe „Extrawurst“ in Hessen.

01Auf einen Blick
Herausforderungen
Ziele
Eine Schlachtung für Rinder, die nicht ganzjährig im Freien leben – für sie gilt die Weideschlachtung nach § 12 der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung nicht. Die Schlachtung führt das Schlachtunternehmen durch, räumlich und zeitlich entkoppelt und unter Einhaltung der Tierschutz-Schlachtverordnung (EG) Nr. 1099/2009 und der EU-Hygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004.
Innovation
Eine teilmobile, EU-zugelassene Schlachteinheit: Die ersten Schlachtschritte erfolgen auf dem Haltungsbetrieb, der Schlachtkörper wird für alle weiteren Schritte ins Schlachtunternehmen gebracht.
Ergebnisse
02Hintergrund
Die nationale Verordnung zur Umsetzung der EU-Tierschutz-Schlachtverordnung besagt, dass „Tiere so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten [sind], dass bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung oder Schäden verursacht werden“. Die Realität ist von diesen Vorgaben weit entfernt. Die letzte Phase des häufig kurzen Lebens der Tiere ist von Stress und Furcht geprägt: die Trennung von der Herde und dem vertrauten Umfeld, der Weg zum Schlachter, das Warten in den Warteställen unter Futterentzug, das Eintreiben und Fixieren in der Tötungsfalle – all diese „prämortalen Belastungszustände“ bedeuten für die Tiere, kurz gesagt, Stress.
Genau das wollen viele Landwirte vermeiden – nicht nur aus Gründen des Tierschutzes, sondern auch, um mit ihren Tieren eine optimale Wertschöpfung, also Fleischqualität, zu erzielen. Entscheidenden Einfluss auf die Fleischqualität haben prämortale wie postmortale Prozesse.
Die prämortalen Einflussfaktoren umfassen nicht nur Genetik, Fütterung und Haltung, sondern auch das Töten – vor allem das gesamte Handling: Trennung von der Herde, Verladen, Transport, Entladen, Zuführung zur Betäubung, Betäubung und Tötung. Das erfordert einen achtsamen, professionellen Umgang mit qualifizierten verhaltensbiologischen Grundkenntnissen. Die Zusammenhänge von prämortalem Stress und verminderter Schlachtkörper- und damit Fleischqualität sind inzwischen gut erforscht.
Die postmortalen Einflussfaktoren umfassen Reifeprozess, Hygiene, Temperatur, Luftfeuchte sowie Zerlegung und Zuschnitt. Prämortaler Stress kann sie beeinträchtigen: Stressbedingt gelangen mehr Erreger durch die Darmpassage, die Reifung des Rindfleisches verzögert sich, die Reifung der Rohwurst wird riskanter.
Mit einem sich wandelnden Verbraucherbewusstsein rückt die Prozessqualität in den Fokus. Immer mehr Menschen beurteilen Fleisch nicht allein nach seiner Beschaffenheit – das Wissen um Herkunft und einen möglichst tiergerechten, ethischen Erzeugungsprozess bestimmt den Genusswert maßgeblich mit. Für ein wirklich „gutes Stück Fleisch“ gilt es, den Tieren ein gutes Leben zuzugestehen, Betäubung und Tötung ohne Stress und Angst durchzuführen und die Reifung so zu gestalten, dass die Qualität erhalten bleibt.
Auf den Transporthänger lassen sich Rinder im eigenen Betrieb oft noch vergleichsweise leicht treiben. Das Abladen an der Schlachtstätte wird dagegen für Mensch und Tier oft zur Qual: Vereinzelt, verängstigt oder bockig, mit fremden Gerüchen konfrontiert, soll das Rind in die meist als dunkle Sackgasse gebaute Fixier- und Betäubungsbox. Gerade in handwerklichen Schlachtbetrieben kann das gefährlich sein – immer mehr Metzgereien verzichten auch deshalb (oder weil der Raum für die geforderte Fixiereinheit fehlt) auf das Schlachten von Großvieh. Die Anlieferung des getöteten Tieres böte ihnen eine neue Perspektive, wieder selbst zu schlachten und regional erzeugtes Fleisch zu vermarkten.
03Das EIP-Projekt „Innovative Schlachtverfahren“
Rindern – und möglichst allen Nutztieren – den Transport zu immer weiter entfernten Schlachtstätten zu ersparen, hätte viele Vorteile. Eine eigene Schlachtstätte auf dem Betrieb ist teuer. Die EU-Hygieneverordnung für Lebensmittel tierischen Ursprungs schreibt jedoch vor, dass Schlachttiere lebend in einen EU-zugelassenen Schlachtbetrieb gebracht werden. Ausnahmen gibt es nur für Farmwild und Bisons, für Not- und Hausschlachtungen und in Deutschland für die Weideschlachtung ganzjährig im Freien lebender Rinder.
Doch was ist mit Rindern, die neben der Weide auch zeitweise im Stall stehen? Mit diesen Fragen hat sich die Operationelle Gruppe „Extrawurst“ im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) befasst: Landwirte, Schlachter, Anlagenbauer und eine Veterinärin haben eine teilmobile Schlachteinheit entwickelt.
Das Projekt wurde 2017 genehmigt und lief bis September 2019. Mit zwei Schlachtunternehmen und zwei landwirtschaftlichen Betrieben in Nord- und Südhessen erhielten wir nach einem langen Prozess mit den Überwachungs- und Zulassungsbehörden Ende 2018 die vorläufigen Zulassungen, führten Probeschlachtungen durch, verbesserten die Technik (Hänger, Fixierstand, Schragen) und entwickelten die Leitlinie.
Was wir wollten
Mitglieder der Operationellen Gruppe
Fünf landwirtschaftliche Betriebe · Schlachtbetriebe Rohde und Hofmann · Innovative Schlachtsysteme ISS · Schlachtanlagenbau Ochs · Handwerkliche Fleischerfachberatung Lindauer · Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (vlhf) · Vereinigung Hessischer Direktvermarkter (VHD)
Assoziierte Partner
Gerty-Strohm-Stiftung · Universität Kassel · zwei Vertreter von Veterinärbehörden · Kreisbauernverband Werra-Meißner · Öko-Modellregion Nordhessen · Bioland-Landesverband Hessen e.V.
Lead-Partner ist das Büro für Agrar- und Regionalentwicklung / Die Landforscher in Kassel, das das Projekt gemeinsam mit dem vlhf beantragt und durchgeführt hat.
04So funktioniert es
Der Schlachter kommt zum Rind und führt dort nur die ersten Schritte durch – Fixieren, Betäuben, Entbluten. Alles Weitere geschieht im stationären Teil seines Unternehmens. Für das Tier entfallen Transport und Schlachtraum, die wesentlichen Stressfaktoren. Andere technische Lösungen sind möglich.
Das Tier soll beim Separieren und Fixieren Blickkontakt zu seiner Herde behalten.
Der Betrieb hält einen Fixierstand vor, der sowohl als Behandlungs- als auch als Betäubungsstand geeignet ist. Die Tiere kennen ihn von Behandlungen (z. B. Ohrmarken einziehen, Blutentnahme). Im besten Fall steht er so, dass das fixierte Tier die Herde sehen kann. Nach dem Bolzenschuss muss er sich so schnell öffnen lassen, dass das Tier unverzüglich herausgezogen werden kann.
Das Tier soll nicht mit Schmutz am Boden in Kontakt kommen – eine hygienische Schlachtung gelingt mit sauberen Tieren leichter.
Fixiereinheit und Schlachtmobil stehen auf befestigten Flächen wie einer betonierten Futtertenne oder Hoffläche, die sich mit Besen und Wasser reinigen lassen. Das Schlachttier wird gegebenenfalls mit zwei bis drei Begleittieren im Treibwagen zugeführt. Bei unbefestigtem Boden werden Platten ausgelegt.
Der mobile Schlachtanhänger muss weitgehend die Anforderungen an Schlachtbetriebe erfüllen – mit Wänden, Decke und Boden.
Darauf haben sich die obersten Veterinärbehörden im Mai 2017 geeinigt. Im Freien, am Frontlader hängend, darf nicht entblutet werden – das bleibt der Weideschlachtung vorbehalten.
Das betäubte Tier wird schnellstens in den Schlachtanhänger verbracht.
So erfolgt der Entblutestich innerhalb der gesetzlichen Frist von 60 Sekunden – und das Verfahren erfüllt die Vorgabe, dass das Tier lebend in den Schlachthof verbracht werden muss.
Der Hänger braucht eine Blutauffangvorrichtung und eine Hygieneeinheit.
Das Blut lässt sich im Schlachtbetrieb einfach entsorgen. Dazu kommen Waschbecken, warmes Wasser, Papierhandtücher, Desinfektions- und Seifenspender sowie eine hygienische Aufnahme für zwei Messer (z. B. ein Messerkorb an der Seitenwand).
Die weitere Bearbeitung erfolgt im stationären Teil des Schlachtunternehmens.
Wie die Annahme abläuft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
05Technik
Die Zeichnung zeigt die im Projekt entwickelte Lösung: Das Tier wird im Fixierstand betäubt, sofort herausgezogen und innerhalb von 60 Sekunden im geschlossenen Schlachtanhänger entblutet.
06Rechtsgrundlagen
Die Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz vereint die obersten Veterinärbehörden der Länder. 2016 wurde unter Federführung des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg eine Unterarbeitsgruppe „Mobile Schlachtung von Rindern“ eingerichtet. In ihrer 29. Sitzung am 8. und 9. Mai 2018 hielt die AFFL unter anderem fest (TOP 6.7):
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 – allgemeine Lebensmittelhygiene. Anhang II enthält die Hygienevorschriften für Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und ist Grundlage der Eigenkontrollen des Schlachtunternehmens (HACCP-Konzept).
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 – spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Anhang III Abschnitt I regelt die Anforderungen an Schlachthöfe, unter anderem, dass nur lebende Tiere in den Schlachthof verbracht werden dürfen (Kapitel IV).
Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 – Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Sie ermächtigt die Mitgliedstaaten unter anderem, eigene Vorschriften für mobile Schlachthöfe zu erlassen.
Tier-LMHV – nationale Durchführungsverordnung.
07Orientierung
Landwirtschaftliche Betriebe sind sehr individuell. Lebendtiertransporte zu vermeiden heißt, eingespielte Routinen zu verlassen – auch in der Zusammenarbeit mit Metzgerei oder Schlachtunternehmen. Das Verfahren ist teurer; gelingt es, die Mehrkosten über den Produktpreis hereinzuholen – etwa in der Direktvermarktung –, fallen sie weniger ins Gewicht.
Nur für Betriebe mit ganzjährig im Freien gehaltenen Tieren – optimal für Betriebe, die Naturschutzflächen pflegen. Möchte ich Tiere auf meinem Betrieb töten? Gibt es einen zuverlässigen, erprobten Schützen? Für welche Flächen erhalte ich eine Schießerlaubnis?
Vor allem für Betriebe mit Mutterkuhhaltung – aber nicht nur. Lässt sich eine mobile Schlachteinheit gut aufstellen? Gibt es eine Fixiereinrichtung, die auch zum Betäuben geeignet ist? Kann das Rind nach dem Zusammenbrechen schnell herausgezogen und binnen 60 Sekunden im Anhänger entblutet werden?
Eine zentrale Voraussetzung für beide Verfahren ist ein kooperierendes Schlachtunternehmen. Wie weit ist es entfernt? Vorgeschrieben sind höchstens eine Stunde beim Weideschuss und 45 Minuten bei teilmobiler Schlachtung. Sieht das Unternehmen auch für sich einen Vorteil in dieser Dienstleistung?
08Weitere Informationen

Kontakt
Operationelle Gruppe „Extrawurst“
EIP-Projekt „Innovative Schlachtsysteme“
Lead-Partner: Die Landforscher
Dr. Andrea Fink-Keßler
Tischbeinstraße 112, 34121 Kassel
afk@agrar-regional-buero.de
Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung e.V. (vlhf)
Hans-Jürgen Müller
Steinbergstraße 2, 37216 Witzenhausen
hjm@biofleischhandwerk.de

Gefördert durch das Land Hessen und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.
Für die Förderung zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – ELER-Verwaltungsbehörde, Referat VII 6, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden · eler@umwelt.hessen.de · eler.hessen.de
Dr. Karin Jürgens
Büro für Agrarsoziologie und Landwirtschaft
Heiligenstädter Str. 2
37130 Gleichen/Bremke
Dr. Andrea Fink-Keßler
Büro für Agrar- und Regionalentwicklung
Tischbeinstraße 112
34121 Kassel
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